Bautechnische Prüfung

Die baustatische Prüfung gehört seit der Gründung unseres Ingenieurbüros zu unseren Kernkompetenzen, die wir kontinuierlich weiterentwickelt haben. Wir stellen sicher, dass die Prüfung komplexer und umfassender Projekte mit der entsprechenden Expertise und im erforderlichen Zeitrahmen stattfindet.

Wir unterstützen zudem Bauordnungsämter und Bauherren im Rahmen der Prüftätigkeit durch örtliche Bauüberwachungen, um eine hohe Qualität der Ausführung zu gewährleisten. Unser Prüfingenieur für Standsicherheit Dipl.-Ing. Hans Hartmann mit der Fachrichtung Massivbau verfügt über langjährige Erfahrung in der baustatischen Prüfung in den verschiedensten Bereichen des Hochbaus, Industrie- und Gewerbebaus sowie Ingenieurbaus.

Die bautechnische Prüfung von Bauwerken ist ein in Deutschland gesetzlich verankertes System zur Gewährleistung der Sicherheit im Bauwesen. Diese Sicherheit wird durch die unabhängige Prüfung der statischen Berechnungen, Ausführungsunterlagen und der Bauausführung durch einen Prüfsachverständigen, den Prüfingenieur, sichergestellt. Wir verstehen uns jedoch nicht nur als Prüfer, sondern gleichzeitig als Berater und Ansprechpartner für bautechnische Fragen.

Anerkannte Prüfingenieure

Wir haben den zweiten grünen Stempel! Er ist die finale Freigabe unter jeder baustatischen Prüfung, einem großen Teil unseres Tagesgeschäfts. Bisher war dafür ausschließlich unser Geschäftsführer, Dipl.-Ing. Hans Hartmann, zuständig.

Als anerkannter Prüfingenieur für Standsicherheit in der Fachrichtung Massivbau darf er mit seinem grünen Stempel die Standsicherheit von Gebäuden bestätigen.

Seit April des Jahres 2022 hat auch unser Geschäftsführer Dr. Holger Keitel den begehrten grünen Stempel – nach erfolgreich bestandener Prüfung am Deutschen Institut für Bautechnik. Damit gehören jetzt zwei von insgesamt 13 anerkannten Thüringer Prüfingenieuren zum Team der SGHG Ingenieure. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet es gesicherte Prüfqualität bis zum Jahr 2052.

Leistungen im Überblick

 

  • Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und des konstruktiven Brandschutzes
  • Prüfung der Ausführungsplanung (statische Berechnungen, Bewehrungspläne, Positionspläne, Fertigteilpläne, Stahlbaupläne, Deckenpläne)
  • Überwachung der Bauausführung durch Stichproben